Pflege

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist eine Person, wenn…

  • gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen und dadurch dauerhaft Hilfe durch andere notwendig ist.
  • die Beeinträchtigungen mindestens sechs Monate andauern werden.
  • die Schwere der Einschränkungen mindestens dem in § 15 SGB XI festgelegten Maß entspricht (Pflegegrade).

Pflegegrade

Die Pflegegrade geben an, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Unterstützungsbedarf.

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung

  • Erste Einschränkungen der Selbstständigkeit
  • Meist geringe Unterstützung nötig

Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung

  • Alltagsfähigkeiten bereits deutlich reduziert
  • Regelmäßige Hilfe nötig

Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung

  • Umfangreiche Unterstützung notwendig
  • Pflege ist täglich erforderlich

Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung

  • Sehr hoher Pflegeaufwand
  • Stark eingeschränkte Selbstständigkeit

Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

  • Höchste Schutz- und Hilfebedürftigkeit
  • Intensive und häufig fachliche Betreuung notwendig

Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst (MD) ist eine unabhängige Gutachterinstanz, die im Auftrag der Pflegekassen prüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad vergeben wird. Er dient als zentrale Entscheidungsgrundlage, damit die Pflegekasse Leistungen bewilligen kann.

Welche Aufgaben hat der Medizinische Dienst in der (häuslichen) Pflege?

1. Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Sobald ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse eingeht, beauftragt diese den MD, eine Begutachtung durchzuführen. Dabei wird geprüft, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist.

2. Besuch in der häuslichen Umgebung

Die Gutachterinnen und Gutachter kommen in der Regel in die Wohnung der Antragstellenden.
Das ist besonders wichtig, um realistisch zu sehen, wie die Person im Alltag zurechtkommt und welche Unterstützung sie tatsächlich benötigt.

Dabei wird u. a. beurteilt:

  • Wie mobil ist die Person?
  • Wie klappt die Körperpflege?
  • Wie funktioniert die Haushaltsführung?
  • Muss regelmäßig jemand helfen, und wenn ja, wie viel?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Begutachtung auch per Telefon oder Video möglich - etwa, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt. Dies findet nicht bei einer Erstbegutachtung, bei einem Widerspruch sowie bei Kindern unter 14 Jahren statt.

3. Einbindung von Angehörigen

Angehörige oder Betreuungspersonen sollen möglichst beim Termin dabei sein, weil sie oft am besten einschätzen können, wie viel Hilfe im Alltag notwendig ist. Das Gespräch mit ihnen ergänzt das Gesamtbild der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.

4. Schnelle Begutachtung bei besonderen Situationen

Der MD muss innerhalb von fünf Arbeitstagen begutachten, wenn z. B.

  • jemand im Krankenhaus liegt und Anschlussversorgung gesichert werden muss
  • eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt wurde

5. Rolle für pflegende Angehörige

Der MD hilft indirekt auch Familien, indem er:

  • Klarheit über den Pflegegrad schafft
  • damit die Grundlage für finanzielle Leistungen, Entlastungsangebote und Beratung legt

Die Begutachtung ist für viele Familien das wichtigste Instrument, um passende Unterstützung für die häusliche Pflege zu bekommen.

Zusammenfassung der Aufgaben des medizinischen Dienstes:

  • Prüft, ob Pflegebedürftigkeit besteht
  • Ermittelt den Pflegegrad
  • Begutachtet in der Regel direkt zu Hause
  • Bezieht Angehörige in die Einschätzung ein
  • Sichert Versorgung, z. B. durch schnelle Gutachten bei Klinikaufenthalten
  • Ist die Entscheidungsgrundlage für Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit verschiedenen Leistungen – abhängig vom Pflegegrad und davon, ob die Pflege zu Hause, teilstationär oder vollstationär erfolgt.

1. Leistungen für die häusliche Pflege

  • Pflegegeld (für selbst organisierte Pflege): Pflegebedürftige können Pflegegeld erhalten, wenn Angehörige oder andere private Personen die Pflege übernehmen.
  • Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste): Alternativ können Leistungen ambulanter Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Diese helfen z. B. bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität & Hauswirtschaft.
  • Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden.
  • Entlastungsbetrag (125 € pro Monat): Zur Unterstützung im Alltag (z. B. Haushalt, Betreuung, Begleitung)
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Zum Beispiel Betreuungsangebote, Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter
  • Verhinderungspflege: Übernimmt Kosten, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt (Urlaub, Krankheit).
  • Kurzzeitpflege (vorübergehend stationär): Wenn häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, können Betroffene Kurzzeitpflege nutzen.
  • Pflegehilfsmittel: Geräte und Sachmittel, die den Alltag erleichtern (z. B. Pflegebetten, Gehhilfen).
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Umbauten wie barrierefreie Dusche und Treppenlift
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Apps oder digitale Hilfen zur Unterstützung im Pflegealltag.

2. Teilstationäre Leistungen

Tages- und Nachtpflege: Betreuung in einer Einrichtung für einen Teil des Tages – entlastet pflegende Angehörige.

3. Stationäre Leistungen

Vollstationäre Pflege: Bei dauerhaftem Pflegebedarf im Pflegeheim übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der pflegebedingten Kosten.

4. Alternative Wohnformen

Viele pflegebedürftige Menschen bevorzugen wohnnahe, gemeinschaftliche Modelle wie Pflege-Wohngemeinschaften.

5. Leistungen und Rechte für Pflegepersonen

Angehörige, die Pflege übernehmen, können profitieren von:

  • Pflegekursen und Beratungsangeboten
  • Finanzierung von Auszeiten (Verhinderungspflege)
  • Sozialen Absicherungen bei reduzierter Erwerbstätigkeit

Pflegeberatung

Kostenfreie und unverbindliche Pflegeberatung (nach § 7a SGB XI) steht gesetzlich und privat Versicherten sowie deren Angehörigen in Deutschland zu, um den Hilfebedarf zu klären, Anträge zu stellen (z.B. Pflegegrad) und Leistungen zu organisieren. Anlaufstellen sind Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände (z.B. Caritas, DRK) oder private Anbieter.

Wichtige Anlaufstellen und Möglichkeiten:

  • Pflegestützpunkte: Bieten neutrale und wohnortnahe Beratung
  • Pflegekassen: Sind zur Beratung verpflichtet und bieten Beratungseinsätze zu Hause an
  • Unabhängige Patientenberatung (UPD): Telefonische Unterstützung unter 0800 0117722
  • Private Pflegeberatung: compass-pflegeberatung.de bietet telefonische und aufsuchende Beratung für Privatversicherte
  • Wohlfahrtsverbände: Caritas, Deutsches Rotes Kreuz (DRK) oder Johanniter bieten ebenfalls umfassende Beratungen an

Inhalte der Beratung:

  • Hilfebedarf ermitteln: Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Pflegegrad-Beantragung: Unterstützung bei der Antragstellung
  • Leistungsaufklärung: Informationen zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsangeboten
  • Wohnraumanpassung: Beratung zu Umbauten

Die Beratung kann telefonisch, in der Beratungsstelle oder zu Hause erfolgen.