Masern und Röteln - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Soll gegen Masern oder Röteln monovalent oder mit Kombinationsimpfstoffen geimpft werden?

Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) generell empfohlen, um die Anzahl der Injektionen bei Kindern gering zu halten (s. dazu auch die FAQ „Sollen Impfstoffe als Kombinations­impfungen gegeben werden?“). Kombinations­impfstoffe erlauben eine erhebliche Reduzierung der Injektionen. Das Immunsystem des gesunden Kindes ist sehr gut in der Lage, auf den Impfstoff zu reagieren, es setzt sich täglich mit einer Vielzahl von Antigenen auseinander. Ein Kombinationsimpfstoff ist grundsätzlich nicht schlechter verträglich als ein Einzelimpfstoff, er reduziert jedoch Impfungen und die damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen (z.B. Infektionen).

Die Eliminierung von Masern und Röteln in Europa und auf der gesamten Welt ist erklärtes Ziel der WHO, dem sich auch Deutschland verpflichtet hat. Um eine Verbreitung der Masern in Deutschland zu verhindern, muss ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung (über 95%) einen Schutz gegen diese Erkrankung haben. Dieser kann sicher mit Hilfe einer zweimaligen Impfung im Kindesalter und Nachhol­impfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen erreicht werden.

Um mit den Masern gleichzeitig auch die Verbreitung von Röteln zu verhindern und schließlich und damit insbesondere Rötelnembryopathien wirkungsvoll vorzubeugen, wird auch in Deutschland der MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet.

Nach den Empfehlungen der STIKO sollen alle Kinder

die 1. Gabe MMR-Impfstoff im Alter von 11-14 Lebensmonaten und
die 2. Gabe MMR-Impfstoff im Alter von 15-23 Lebensmonaten erhalten.

Da im selben Alter auch die Impfung gegen Varizellen empfohlen ist, kann für die zweite Impfung vorzugsweise MMR-Varizellen(MMRV)-Impfstoff verwendet werden.

Fehlende Impfungen bei Kindern und Jugendlichen sollten so schnell wie möglich bis zu einem Alter von 18 Jahren nachgeholt werden.

Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und die bisher noch keine Impfung oder nur eine Impfung in der Kindheit gegen Masern bekommen haben oder bei denen der Impfstatus unbekannt ist, sollten einmalig eine MMR-Impfung erhalten.

Stand: 10.02.2015

Ist die Impfung gegen Masern auch für Erwachsene empfohlen?

Die Impfung gegen Masern ist generell für alle Erwachsene empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist. Es sollte vorzugsweise MMR-Impfstoff verwendet werden.

Die STIKO betont diese Empfehlung noch einmal extra für den Fall eines Masernausbruchs.

Personen, die vor 1970 geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits durchgemacht. Das belegen sero-epidemiologische Daten, nach denen in der Vorimpfära 95-98% der Kinder bis zum 10. Lebensjahr eine Immunität gegen Masern aufwiesen. Wenn vor 1970 geborene Erwachsene jedoch Kontakt zu Masernerkrankten hatten und nicht genau wissen, ob sie durch vorherige Erkrankung oder Impfung gegen eine Infektion geschützt sind, sollten auch sie sich gegen Masern impfen lassen. Die STIKO empfiehlt zur postexpositio­nellen Prophylaxe alle ungeimpften oder in der Kindheit nur einmal geimpften Personen oder Personen mit unklarem Immunstatus mit Kontakt zu Masernkranken einmalig vorzugweise mit MMR-Impfstoff zu impfen. Diese postexpositionelle Impfung sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt zu Masernkranken erfolgen.

Weiterhin empfiehlt die STIKO bei gegebener beruflicher Exposition allen nach 1970 Geborenen, die nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, eine einmalige Impfung gegen Masern – vorzugsweise sollte ein MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet werden. Eine erhöhte berufliche Exposition ist z.B. gegeben bei Personen, die im Gesundheits­dienst oder in Gemeinschafts­einrichtungen beschäftigt sind. Damit werden nicht nur die Beschäftigten selbst sondern auch Dritte geschützt, wie zum Beispiel besonders gefährdete Patienten oder die in den Gemeinschafts­einrichtungen Betreuten. Gemeinschaftseinrichtungen werden nach § 33 des Infektionsschutz­gesetzes (IfSG) als Einrichtungen definiert, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.

Die Empfehlung zur routinemäßigen Masernimpfung im Erwachsenenalter wurde 2010 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen, um Masernausbrüche in der Bevölkerung zu verhindern und damit der Elimination der Masern im europäischen Raum ein gutes Stück näher zu kommen. Die Empfehlung soll des Weiteren dazu beitragen die Herdenimmunität zu stärken und so Personen zu schützen, die selbst nicht aktiv geimpft werden können.

Stand: 25.02.2015

Sind bei der MMR-Impfung Impfabstände zu anderen Impfungen einzuhalten?

Eine MMR-Impfung kann am gleichen Tag z.B. mit einer Sechsfachimpfung, aber auch mit einem weiteren Lebendimpfstoff, wie zum Beispiel einer Varizellenimpfung verabreicht werden; hier muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Mindestabstände von vier Wochen sollten jedoch eingehalten werden, wenn verschiedene Lebendimpfstoffe nicht gleichzeitig geimpft werden.

Stand: 01.09.2012

Ist es möglich, die MMR-Impfung auch schon vor dem zwölften Lebensmonat zu geben?

Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann dieMMR-Impfung auch schon vor dem 12. Lebensmonat, jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat erfolgen (vor dem 9. Lebensmonat ist die Wirksamkeit durch das Vorhandensein mütterlicher Antikörper und durch die Unreife des kindlichen Immunsystems häufig stark vermindert). Eine Impfung ab einem Alter von 9 Monaten kann unter Berücksichtigung der gegebenen epidemiologischen Situation insbesondere in folgenden Situationen erfolgen:

  • bevorstehende Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung
  • nach möglichem Kontakt zu Masernkranken

Sofern vor dem Alter von 11 Monaten geimpft wird, muss die 2. Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahrs erfolgen, da persistierende maternale Antikörper im 1. Lebensjahr die Impfviren neutralisieren können.
Für eine MMR-Impfung von Säuglingen unter 9 Monaten fehlen umfassende Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit, so dass diese Säuglinge z.B. in einem Ausbruchsgeschehen in erster Linie durch Impfungen der Kontaktpersonen in der Umgebung zu schützen sind. Individuelle Risiko-Nutzen-Abwägungen können eine Impfung mit 6 bis 8 Monaten ausnahmsweise begründen. Vor dem Alter von 9 Monaten geimpfte Säuglinge sollen zum Aufbau einer langfristigen Immunität 2 weitere DosenMMR-Impfstoff im 2. Lebensjahr erhalten. Nach Kontakt zu Masernkranken können unter 9 Monate alte Säuglinge nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung alternativ Immunglobuline zum Schutz vor einer Erkrankung erhalten. Nach einer Immunglobulin-Gabe ist die MMR-Impfung für 5 bis 6 Monate nicht sicher wirksam. Dies sollte bei der Indikation zur Immunglobulin-Gabe berücksichtigt werden.

Stand: 01.09.2012

Wann soll die zweite Impfung durchgeführt werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, die 2. MMR-Impfung im 2. Lebensjahr im Alter von 15-23 Monaten durchführen zu lassen. Sie kann frühestens 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen. Wurde die 2. Impfung versäumt, so sollte sie so schnell wie möglich nachgeholt werden. Bei der 2. MMR-Impfung handelt es sich nicht um eine Auffrischungsimpfung, sie dient der Schließung von Impflücken.

Stand: 01.09.2012

Ist eine Impfung mit MMR-Impfstoff bei Hühnereiweißallergie möglich?

Nur wenige Impfstoffe werden in Hühnerembryos produziert (z.B. solche gegen Influenza, Gelbfieber). Grundsätzlich enthalten Impfstoffe, bei denen die Viren auf Hühnerfibroblasten gezüchtet wurden (MMR, Tollwut, FSME), allenfalls kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß ohne allergisierende Potenz. Internationale Studien belegen, dass auch Kinder mit anamnestisch bekannter Hühnereiweißallergie problemlos und gefahrlos mit MMR-Impfstoff geimpft werden können, so dass die Hühnereiweißallergie in internationalen und nationalen Leitlinien nicht mehr als Kontraindikation genannt wird. Ausschließlich Kinder mit klinisch sehr schwerer Hühnereiweißallergie (z.B. anaphylaktischer Schock nach Genuss von geringsten Mengen von Hühnereiweiß) sollten unter besonderen Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung (ggf. im Krankenhaus) geimpft werden. Bei Kindern mit bekannten schweren allergischen Allgemeinreaktionen könnte die Impfung ggf. auch mit einem Impfstoff vorgenommen werden, dessen Vermehrungssubstrat aus humanen diploiden Zellkulturen besteht; die Ständige Impfkommission (STIKO) hält dies jedoch in der Regel nicht für erforderlich. Ein entsprechender Impfstoff ist in Deutschland jedoch nicht zugelassen.
Fragen zu allergischen Reaktionen sollten auf jeden Fall mit dem Arzt besprochen werden. Weitere Informationen zum Themenkreis Hühnereiweißallergie und Impfen finden sich zum Beispiel in:

  • Quast, Ley, Arndt: Schwierige Impffragen – kompetent beantwortet. Kilian Verlag 2005)
  • Khakoo GA, Lack G: Recommendations for using MMR vaccine in children allergic to eggs. BMJ 2000; 320: 929-32
  • Patya A et al.: Allergic Reactions to Measles-Mumps-Rubella-Vaccinations. Pediatrics, Vol. 107 No. 2, Feb. 2001, E 27

Stand: 15.09.2012

Treten Masern bei geimpften Personen auf?

Maserninfektionen bei geimpften Personen treten bislang sehr selten auf. In Studien wurde die Schutzwirkung nach einer einmaligen MMR-Impfung mit 94-95% berechnet. Die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung erreicht bis zu 99%. Für die Beurteilung der seltenen Fälle eines möglichen Impfversagens muss jeder Masernverdacht bei geimpften Patienten labordiagnostisch abgeklärt werden.

Stand: 23.02.2015

Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?

Für Totimpfstoffe, wie z.B. gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden. Eine erfolgte Impfung mit Totimpfstoff stellt keine Indikation für eine Schwangerschaftsverhütung dar.

Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, sind in der Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 3 Monate vermieden werden. Eine versehentliche Impfung mit MMR-, Röteln- oder Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei mehreren hundert dokumentierten Impfungen während bzw. innerhalb von 3 Monaten vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt (siehe auch die Hinweise in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe).

Das Stillen stellt keine Kontraindikation für Impfungen dar. Lediglich die Impfung gegen Gelbfieber soll bei stillenden Frauen nicht erfolgen. Es sind weltweit vereinzelte Fälle beschrieben, in denen gestillte Säuglinge nach Impfung der Mutter gegen Gelbfieber an einer Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute (Meningoenzephalitis) erkrankt sind.

Zur Varizellenimpfung im Umfeld einer seronegativen Schwangeren siehe: "Kann das Kind einer seronegativen Schwangeren gegen Varizellen geimpft werden?"

Eine Impfung gegen Influenza ist Schwangeren sogar ausdrücklich angeraten. Seit 2010 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Influenza-Impfung allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. Asthma oder Diabetes) ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel. Weitere Informationen zur Influenza-Impfung finden sich unter www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z > Influenza.

Zu Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft siehe auch die FAQ "STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch" sowie "Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft".

Stand: 24.01.2014

Sind Impfmasern infektiös?

Die sogenannten Impfmasern, die etwa 10 Tage nach einer Masernimpfung – auch in Verbindung mit Fieber – auftreten können, sind nicht infektiös. Selbst bei Kontakt zu immunsupprimierten Personen bestehen keine Bedenken.

Stand: 20.08.2007

Kann bei Kindern auf eine zweite Impfung gegen MMR verzichtet werden und stattdessen eine serologische Überprüfung der Antikörper gegen Masern-, Mumps- und Rötelnviren (Titerkontrolle) nach der ersten MMR-Impfung durchgeführt werden?

Die Wirksamkeit, eine Masernerkrankung durch Impfung zu verhindern (Impfeffektivität), wurde vor kurzem in einer systematischen Übersichtsarbeit zusammengefasst (1). Unabhängig vom Impfalter (mindestens aber 9 Monate) und geographischer Region beträgt die Effektivität einer Masern-Impfstoffdosis im Durchschnitt 91%. Aus Europa wurden insgesamt 14 Studien in die Übersichtsarbeit eingeschlossen, wobei in den identifizierten Studien eine Spanne bezüglich der ermittelten Effektivität von 79% bis 99% zu finden ist. Die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung wurde in dieser Übersichtsarbeit unter Berücksichtigung von Studien aus Europa je nach Studie mit 93 bzw. 99% angegeben (1).

Wenn alle Kinder nur einmal gegen Masern geimpft würden, könnten Masernausbrüche nicht verhindert werden, da hierzu mindestens 95% der Bevölkerung immun gegen die Masern sein müssen (2). Aus diesem Grund wird eine zweifache Impfung allgemein – auch von der WHO – empfohlen und weltweit in den meisten Ländern umgesetzt. Diese führte zur Elimination der Masern zum Beispiel auf dem nord- und südamerikanischen Kontinent sowie in einigen europäischen Ländern. Die zweite Impfung gegen Masern reduziert entscheidend den Anteil der Kinder, die nach der ersten Impfung empfänglich für die Masern geblieben sind (etwa 10% aller einmalig Geimpften).

Die Wirksamkeit, eine Mumpserkrankung zu verhindern, liegt für die einmalige Mumpsimpfung (Jeryl-Lynn-Stamm) bei Kindern und Jugendlichen bei 64-66% (3). Nach zweimaliger Impfung sind 83-88% der Geimpften wirksam geschützt. Für die Rötelnimpfung liegen nur wenige klinische Daten für die Effektivität der Impfung vor. Nach einer Impfung gegen Röteln weisen 95% der im Alter von ≥ 12 Monaten geimpften Kinder schützende Antikörper auf; nach zweimaliger Impfung sind es 99% (4). D.h. insbesondere für eine höhere Schutzrate gegen Mumps ist eine zweimalige MMR-Impfung erforderlich.

Eine Titerkontrolle nach der ersten MMR-Impfung ist möglich, ist jedoch nachSTIKO-Empfehlungen nicht sinnvoll. Falsch positive Laborbefunde können für alle zu testenden Komponenten nicht ausgeschlossen werden. Da aktuell kein monovalenter Mumpsimpfstoff verfügbar ist, soll vorzugsweise ein Kombinationsimpfstoff gegen MMR verwendet werden. So müssten Titerkontrollen zu allen drei Komponenten durchgeführt werden, was auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, wenn dieses routinemäßig bei allen Kindern erfolgt. Etwa 10% der Kinder müssten nach einer Titerkontrolle aufgrund einer unzureichenden Immunität allein gegen Masern eine weitere Impfung erhalten. Andere Kinder müssten eine weitere MMR-Impfung erhalten, wenn keine ausreichende Immunität gegen Mumps aufgebaut werden konnte. Dies würde ca. 35% der Kinder betreffen.

Zudem sollte überlegt werden, dass es sich bei der venösen Blutentnahme, die für eine Titerkontrolle notwendig ist, um einen medizinischen Eingriff handelt. Eine Blutentnahme stellt für das Kind unter Umständen eine erhebliche Belastung dar. Auch hier können unerwünschte Wirkungen auftreten (z.B. Infektionen, Blutungen). Zudem stellt sich die Frage, in wie fern venöse Blutentnahmen bei allen einmalig gegen MMR geimpften Kindern, die nachfolgende Beurteilung der serologischen Befunde und die dann ggf. anfallenden Wiedervorstellungen von Kindern, die eine zweite MMR-Impfung benötigen, im Praxisalltag organisatorisch umsetzbar sind.

Die MMR-Impfung ist eine sichere Impfung. Unerwünschte Wirkungen treten insbesondere nach der zweiten Impfung nur sehr selten auf.


1) Uzicanin A, Zimmermann L: Field Effectiveness of Life Attenuated Measles-Containing Vaccines: A Review of Published Literature. JID 2011; 204: S133-S148

2) Gay NJ: The theory of measles elimination: implications for the design of elimination strategies. JID 2004; 189 (Suppl 1): S27-S35

3) Demicheli V, Rivetti A, Debalini MG, Di Pietrantonj C: Vaccines for measles, mumps and rubella in children. Cochrane database of systematic reviews. 2012; 2:CD004407. Epub 2012/02/18

4)CDC: Prevention of measles, rubella, congenital rubella syndrome, and mumps, 2013. Summary recommendations of the ACIP. MMWR 2013; 62, No 4

Stand: 13.08.2013 

Masernimpfung

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit.

Masern sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Jeder, der jünger als 43 Jahre alt ist, sollte seinen Masernschutz überprüfen. Denn vor 1970 spielte die Impfung gegen Masern in Deutschland keine große Rolle.  

Was sind Masern und wie werden sie übertragen?

Masern sind eine durch den Masernvirus hervorgerufene hochansteckende Infektionskrankheit, die das Immunsystem schwächt. Die Viren werden durch sehr feine Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags sind Infizierte ansteckend. Die sogenannten Impfmasern, die etwa 10 Tage nach einer Masernimpfung– auch in Verbindung mit Fieber– auftreten können, sind nicht infektiös.  

Warum sind Masern so gefährlich?

Eine Masernerkrankung kann zu ernsthaften Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung und Gehirnentzündung führen. Vor allem Kinder unter fünf Jahren und Erwachsene über 20 Jahren tragen ein hohes Risiko für Spätfolgen. Bei Kindern, die im ersten Lebensjahr an Masern erkranken, kann in seltenen Fällen auch Jahre nach dem Krankheitsausbruch eine chronische Gehirnentzündung auftreten, die stets tödlich verläuft. Laut Statistiken des Robert-Koch-Instituts (RKI) sterben zwei von 1000 Patienten an den Folgen einer Masern-Infektion.  

Masern: Wie viele Impfungen sind notwendig?

Eine vollständige Masernimpfung besteht aus zwei Impfdosen, die im Abstand von vier Wochen verabreicht werden müssen. Erst die zweite bringt den vollständigen Schutz. Im Impfpass müssen seit Kindesalter beide Impfungen vermerkt sein. Wer diese nicht hat oder keine Informationen findet, lässt am besten die Impfungen gegen die Krankheit auffrischen. Damit schützen erwachsene Frauen gleichzeitig ihren Nachwuchs- der Impfschutz muss aber bereits vor einer Schwangerschaft bestehen.  

Ab wann können Babys gegen Masern geimpft werden?

Babys können erst ab dem zehnten Monat geimpft werden. Normalerweise haben Kinder im ersten Lebensjahr den sogenannten Nestschutz. Immunisierte Mütter geben diesen durch das Aufwachsen im Mutterleib und die Muttermilch an ihre Kinder weiter. Die zweite Impfung sollte im Alter von 15-23 Monaten durchgeführt werden und kann frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung erfolgen. Danach besteht ein lebenslanger Schutz.  

Masern-Impfung während der Schwangerschaft?

Frauen, die schwanger werden wollen, sollten sich frühzeitig um einen Schutz kümmern. Während der Schwangerschaft darf nicht gegen Masern geimpft werden, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt. Nach der Impfung sollte eine Schwangerschaft für 3 Monate vermieden werden. Gegen das Stillen nach einer Masernimpfung spricht aus medizinischer Sicht nichts. Männer sollten ebenfalls ins Impfbuch schauen. Sind sie nicht geimpft, tragen sie dazu bei, dass sich der Masernvirus weiter ausbreitet.  

Sollten sich Erwachsene gegen Masern impfen lassen?

Erwachsene sollten Masern und den Masern-Impfschutz sehr ernst nehmen. Sie erkranken in der Regel sogar schwerer als Kinder. Die Impfung gegen Masern wird daher allen Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist.  

Welche Nebenwirkungen gibt es bei einer Masern-Impfung?

Der Impfstoff kann im Einzelfall zu Hautrötungen, Schwellungen, Fieber und leichtem Hautausschlag führen - kein Vergleich zu den Effekten und möglichen Spätfolgen einer Masern-Erkrankung.  

Warum treten vermehrt Fälle von Masern auf?

Vor 1970 hat die Bevölkerung durch nationale Masern-Wellen einen natürlichen Impfschutz aufgebaut. Aufgrund steigender Impfzahlen verschwand diese natürliche Immunisierung. Nun werden die Impflücken zum Problem. Der Masernausbruch in Berlin Anfang 2015 begann unter Asylbewerbern aus Bosnien, Herzegowina und Serbien. Der Grund: In den Bürgerkriegswirren der 1990er Jahre konnte in diesen Ländern nicht mehr durchgängig geimpft werden.  

Mehr zum Thema Masern und Masern-Impfung: ·        

Masern-Informationen beim Robert Koch Institut  ·        

Masern-Informationen beim Bundesgesundheitsministerium   

Quelle: dpa/RKI/Bundesgesundheitsministerium

Aktualisierung: Mittwoch, 25. Februar 2015 11:54 Uhr

Masernimpfung und Schwangerschaft

Wenn Sie ein Baby planen, sollten Sie sich unbedingt vor der Schwangerschaft impfen lassen  

Eine Infektion mit Masern während der Schwangerschaft erhöht die Gefahr einer Früh- oder Fehlgeburt. Durch eine Maserninfektion in der Schwangerschaft steigt auch das Risiko anderer schwerer Erkrankungen (z. B. Lungenentzündung).

Geimpfte Mütter schützen mit den Antikörpern auch ihr Kind.  

Zeitplan für die Impfung:

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) rät: Die Impfung sollte mindestens drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft aufgefrischt werden. Auch Frauen, die bereits einmal gegen Masern geimpft wurden, sollen den  Impfschutz auffrischen lassen.  

Bitte beachten Sie: Eine Impfung während der Schwangerschaft ist nicht mehr möglich.